Depression: Wirklich kein Tabu mehr?
Behandlung von Depressionen
Eine Depression sollte schnellstmöglich behandelt werden. Doch wer sich behandeln lässt, kann später Probleme beim Abschluss von Zusatzversicherungen bekommen.
Die neue Volkskrankheit?
Die Depression entwickelt sich immer mehr zur Volkskrankheit, die mehr denn je sämtliche Bevölkerungsschichten durchdringt. Es handelt sich um eine Störung der Lebensgrund- bzw. Gesamt-Stimmung, die unterschiedlichste Ursachen haben kann. Vor allem eine ihrer möglichen Vorstufen, der Burnout, der im Gegensatz zur manifestierten Depression oftmals rein jobbezogen entsteht und zunächst noch nicht alle Lebensbereiche penetriert, erlangte in jüngster Zeit traurige Berühmtheit. Davon Betroffene beziehen – anders als manifestiert Depressive – allerdings noch Freude und Energie aus anderen Lebensbereichen. Zudem sind sie eher in der Lage, zu kämpfen und etwas an ihrer Situation zu ändern, wie etwa das Beispiel des Fußball-Bundesligatrainers Ralf Rangnick zeigt.
Viele Depressive können genau das aber nicht mehr, wie der Selbstmord des ehemaligen Fußball-Nationaltorhüters Robert Enke belegt. Besonders fatal ist dabei, dass zahlreichen Kranken sehr gut geholfen werden könnte, wenn das Problem früh genug erkannt und entsprechend behandelt werden würde. Viele Menschen, vor allem Männer, gestehen sich ihre Krankheit aber nicht ein und handeln allenfalls dann, wenn ihre Umwelt sie konkret auf ihre Situation aufmerksam macht.
Doch woran erkennt man nun, ob man selbst oder ein Mitmensch depressiv oder nur mal „schlecht drauf ist“? In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf häufig vorkommende Symptome einer Depression. Dazu zählen: starke Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit, Entschluss-Unfähigkeit, sozialer Rückzug, Schlafstörungen, Suizidgedanken, Verlust von Appetit, Libido, Freude, religiösem Glauben und ursprünglichen Interessen. Liegen davon mehrere Symptome ohne erkennbaren Auslöser vor, sollte der Betroffene umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tücken des Gesundheitssystems
Das ist jedoch vielfach einfacher gesagt als getan. So gibt es zum einen in vielen Regionen Deutschlands schlichtweg viel zu wenige niedergelassene Nervenärzte, und das nicht nur auf dem Lande. Betroffene Patienten, die eigentlich einer umgehenden Behandlung bedürfen, müssen oftmals monatelang auf einen Termin bei einem Spezialisten warten.
Allein der Telefonanruf zur Abstimmung des Termins bereitet oft schon Probleme, weil die Leitungen vieler Praxen ständig besetzt sind – und der ohnehin schon auf Grund des Krankheitsbildes antriebsschwache Depressive erst gar nicht durchkommt. Das bedeutet, dass er sich immer und immer wieder dazu durchringen muss, die Initiative, genauer gesagt den Telefonhörer, zu ergreifen und einen neuen Versuch zu starten, was vielen nicht gelingt.
Mindestens genauso dramatisch ist außerdem die Tatsache, dass psychische Beschwerden meist ein K.O.-Kriterium sind, wenn ein aktuell bzw. zu einem früheren Zeitpunkt davon betroffener Patient versucht, eine stationäre Krankenzusatzversicherung abzuschließen oder von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse zu wechseln. Denn beides ist meist zum Scheitern verurteilt, wenn man bei der Gesundheitsprüfung im Rahmen der Antragstellung angibt, schon einmal in psychotherapeutischer Behandlung gewesen zu sein. „Vor allem beim Thema Depression schrillen bei den Versicherern immer gleich alle Alarmglocken“, erklärt Stephan Caspary, Sprecher des PKV-Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Berlin.
Daraus den Schluss zu ziehen, eine entsprechende Krankenvorgeschichte beim Abschluss entsprechender Versicherungen einfach zu verschweigen, sei jedoch der falsche Weg, erklärt der Experte. „Das käme einer ‚vorvertraglichen Anzeigenpflichtsverletzung‘ gleich, was entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen würde.“ Und die Möglichkeit, dass so etwas nachträglich auffällt, ist nun einmal sehr groß, zumal die Entwicklung des Gesundheitssystems tendenziell mehr und mehr in Richtung „Gläserner Patient“ geht.
Zu den möglichen Konsequenzen einer vorvertraglichen Anzeigenpflichtsverletzung gehöre zum Beispiel, dass der Versicherer nach Vertragsabschluss geleistete Zahlungen zurückfordern könne, sagt Caspary; also etwa Mehrkosten für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer, die einem gesetzlichen Versicherten ohne entsprechende stationäre Krankenzusatzversicherung normalerweise nicht zustehen.
Doppelmoral nicht zu leugnen
Die Entscheidung darüber, ob eine Versicherung zustande kommt oder nicht, trifft der Versicherer letztendlich nach rein betriebswirtschaftlichen Gründen. „Jeder Versicherungsantrag ist nun mal mit einer individuellen Gesundheitsprüfung verbunden“, erklärt auch Dr. Klemens Surmann, Referent für Gesundheitsthemen, Renten- und Lebensversicherung der Gothaer Finanzholding AG, Köln. „Und die umfassende Betrachtung dieser Gesundheitsprüfung führt dann im Ergebnis zur Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Versicherungsvertrages.“
Aus Sicht der Versicherungsunternehmen halbwegs nachvollziehbar, dennoch lässt sich eine gewisse Doppelmoral des Systems kaum leugnen. Heißt es doch auf der einen Seite immer öfter, psychische Erkrankungen seien keine Brandmarkung, sondern etwas ganz Normales, was heilbar sei, während sie auf der anderen Seite als Ausschlusskriterium für Versicherer gelten, die offensichtlich nach dem Motto handeln: ‚Einmal psychisch krank, immer psychisch krank!‘ – und deshalb entsprechende Folgekosten fürchten.
Wie soll es also zusammenpassen, dass verantwortungsvolle Therapeuten ihre Patienten entsprechend sensibilisieren und zum Psychotherapeuten schicken, wenn stationäre Krankenzusatzversicherungen und Private Krankenkassen Anträge potenzieller Kunden aus genau diesem Grunde kategorisch ablehnen? Psychische Leiden also weiterhin tabuisieren, entsprechende Patienten abstempeln und ins Abseits stellen? Ein Missstand, der nach Behebung schreit!
Nicht jedes Stimmungstief ist eine Depression
Von der krankhaften Depression abzugrenzen sind indes „normale“ Trauerphasen nach dem Tode eines Angehörigen oder einer gescheiterten Beziehung, gelegentliche Stimmungstiefs im verregneten Herbst und Winter oder vor schweren Prüfungen usw., die jeder Mensch irgendwann im Laufe seines Lebens einmal mitmacht. Hierbei können bereits einige pflanzliche Arzneimittel (Phytotherapeutika) für rasche Linderung sorgen: etwa das stimmungsaufhellende Johanniskraut (genauer das medizinisch genutzte Hypericum perforatum) bzw. Baldrian, Hopfen oder Melisse, wenn die Schlaflosigkeit im Vordergrund steht. Die Auswahl an entsprechenden freiverkäuflichen Tees, Kapseln, Tabletten, Tropfen etc., die einen oder mehrere dieser Wirkstoffe enthalten, ist groß.