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Wie unterscheiden sich rationale und traditionelle Phytopharmaka?

Wie erfolgt die Einteilung der Heilpflanzen-Präparate?

Heilpflanzen-Präparate werden zunächst in rationale und traditionelle Phytopharmaka eingeteilt. Informieren Sie sich hier darüber, worin die Unterschiede liegen.

Von: Berthold Musselmann

Rationale und traditionelle Phytopharmaka

Heilpflanzen können bei allen Beschwerden lindernd wirken und sind in vielen Fällen sogar chemischen Medikamenten vorzuziehen. 

Die Einteilung der Phytotherapeutika (Phytopharmaka) zeigt an, welche Mittel offiziell durch das Arzneimittelgesetz anerkannt sind und welche aufgrund von Erfahrungen angewendet werden.

Die rationalen Phytopharmaka

Darunter fallen alle nach dem 2. Arzneimittelgesetz (1976) zugelassenen Phytotherapeutika.

Das waren im Juni 2000 1.210 Phytomono- und 112 Phytokombinationspräparate. Diese Präparate erkennt man an der Zulassungsnummer (Zul.-Nr. bzw. EU-Nr.). Das bedeutet, dass diese Arzneimittel für die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, der Nachfolger des Bundesgesundheitsministeriums) die identischen Kriterien erfüllen mussten wie ein übliches chemisch-synthetisches Arzneimittel. Die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit muss dabei durch Studien, die bestimmten Kriterien genügen müssen, eindeutig nachgewiesen sein. Diese Präparate sind durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig bei Patienten bis zwölf Jahren oder Patienten mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre. Seit dem 01.04.2004 sind bei den übrigen Altersgruppen nur noch Präparate aus vier Heilpflanzen verordnungsfähig: Johanniskraut bei mittelschwerer Depression (ICD-10: F43.2), Ginkgo erst bei bereits eingetretener Demenz, unter bestimmten Voraussetzungen, Mistel bei Krebserkrankungen und Flohsamen bei Verstopfung, die opiatbehandelte Patienten trifft. Außerdem in Einzelfällen Zubereitungen hochwirksamer Giftpflanzen. Dies ist nur ein winziger Bruchteil dessen, was therapeutisch mit Phytopharmaka möglich und sinnvoll ist. Ein höchst fragwürdiges Argument für diese Streichungsmaßnahme war, dass man Pharmaka mit so wenig Nebenwirkungen freiverkäuflich anbieten könne.

Die Folgen sind ein vermehrter, nicht indizierter Einsatz von konventionellen Medikamenten, die teurer sind und i.d.R. mehr Nebenwirkungen zeigen.

Zu den rationalen Phytotherapeutika gehören ebenso die nach dem 1. Arzneimittelgesetz (1961) registrierten Arzneimittel. Diese sind an der Registrier-Nummer (Reg.-Nr.) zu erkennen. Diese Präparate befinden sich z.Zt. im Nachzulassungsverfahren, um eine Zulassung nach dem 2. Arzneimittelgesetz zu erhalten.

Insgesamt wurden durch die Tätigkeit der Lobby, der konventionellen Pharmaka, unter dem Vorwand der nach dem Contergan-Skandal (ausgerechnet ein klassisches Chemie-Präparat mit seinen Risiken) erforderlichen erhöhten Sicherheit im Zeitraum seit 1978 ausgerechnet in erster Linie die pflanzlichen Arzneimittel weitgehend als Konkurrenz ausgeschaltet. Dies ist ein Skandal mit erheblichem Schaden für alle Patienten. Als einzige positive Auswirkung sind neben vielen wertvollen Phytopharmaka auch viele zweifelhafte vom Markt genommen worden.

Die traditionell angewendeten Phytopharmaka

Diese Präparate wurden vor dem 2. Arzneimittelgesetz auf den Markt gebracht. Es musste dazu kein Wirksamkeitsnachweis erbracht, sondern nur die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Ihre Wirkung ist häufig schwächer, der Wirkstoffgehalt meist geringer und die Qualität häufig niedriger als bei den rationalen Phytopharmaka. Die traditionell angewendeten Phytotherapeutika werden vorwiegend außerhalb der Apotheken vertrieben. Auf der Verpackung ist der Vermerk „Traditionell angewendet bei/zur...“ angebracht. Diese Präparate werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Der Anteil von den häufig unterdosierten Mitteln aus diesem Bereich steigt ständig zu Lasten der rationalen Phytopharmaka, weil die Hersteller sich unter den seit 01.04.2004 herrschenden Bedingungen kaum mehr die Produktion rationaler Pharmaka leisten können.

Für eine abschließende Bewertung der Gruppen traditionelle, alternative Phytopharmaka und der Nahrungsergänzungsmittel ist es mangels ausreichender Daten noch zu früh.

Die alternativen Phytotherapeutika

Dazu zählen die Ayurveda-Arzneimittel, die Bachblüten-Essenzen, Arzneimittel der Hildegard von Bingen-Medizin, der Orthomolekularen Medizin, der Paracelsus-Medizin und der Traditionell Chinesischen Medizin (TCM). Wirkungsnachweise sind hier meist nicht erbracht. Ein Einsatz in der medizinischen Praxis kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur eingeschränkt empfohlen werden.

Nahrungsergänzungsmittel

Phytopharmaka unterscheiden sich deutlich von den Nahrungsergänzungsmitteln, biological nutritives und Ähnlichem. Diese pflanzlichen Zubereitungen sind Lebensmittel und keine Arzneimittel wie die Phytotherapeutika. Nahrungsergänzungsmittel müssen keinen Qualitäts-, Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsnachweis im Sinne des Arzneimittelgesetzes erbringen. Die Unterscheidung zwischen Arzneimittel und Lebensmittel fällt dem medizinischen Laien oft schwer.

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