Nebenwirkungen und Gegenanzeigen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnte in einem Rundschreiben vor der Einnahme von β-Carotin bei Rauchern, da in klinischen Studien das Risiko für das Auftreten von Lungenkrebserkrankungen bei Rauchern erhöht war. Dies war der Fall, wenn zusätzlich zur normalen Ernährung täglich 20 mg β-Carotin über einen längeren Zeitraum (bis 24 Monate) eingenommen wurden. Arzneimittel, die mehr als 20 mg β-Carotin als Wirkstoff enthalten, dürfen von Rauchern daher nicht eingenommen werden. Arzneimittel, die zwischen 2 und 20 mg β-Carotin als Wirkstoff enthalten, wurden mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen. Die Verwendung von mehr als 2 mg β-Carotin als Hilfsstoff in Arzneimitteln wurde den pharmazeutischen Herstellern verboten.
Bei Nichtrauchern sind auch bei sehr hohen β-Carotin–Dosen bisher keine Risiken bekannt. In Bezug auf Darmkrebs wirkt β-Carotin positiv nur auf Patienten, die weder rauchten noch Alkohol tranken (s. Wirkungsweise).
Als Sonnenschutz ist die orale Einnahme von β-Carotin mit Vorsicht zu genießen. In Kombination mit anderen Zusatzstoffen kann β-Carotin auf Grund von Wechselwirkungen schützend wirken. In einem Fall verschlimmerte β-Carotin jedoch die Krebsentstehung durch UV-Licht.
Als nicht schwerwiegende Nebenwirkungen wurde in der Literatur die Gelbfärbung der Haut und Aufstoßen (Rülpsen) beschrieben.
Überdosierung
Im Gegensatz zu Vitamin A führt die erhöhte Einnahme von β-Carotin nicht zu einer Vitamin A-Überdosierung, da es nicht gespalten wird, wenn im Blut ausreichend Vitamin A vorhanden ist.