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Heilpraktiker-Ausbildung: Drum prüfe, wer sich teuer bildet…

Ein junger Mann beschäftigt sich mit einem Skelet.
© Edyta Pawlowska - Fotolia.com

Welche Heilpraktikerschule ist die richtige?

Obwohl es in Deutschland viele Heilpraktikerschulen gibt, sollten Sie sich gut überlegen, wo Sie Ihre Ausbildung machen.

Von: Johannes W. Steinbach

Länderübergreifende Heilpraktikerüberprüfung

Eine bundesweit-einheitliche und transparente „amtsärzliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt“ für Heilpraktiker(innen), ohne deren Bestehen der Beruf nicht ausgeübt werden darf: Dieses Ziel verfolgt u. a. Bernd Heinemann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein. „Die Vorteile liegen klar auf der Hand“, erklärt Heinemann. Alle Probanden würden derselben Prüfung unterzogen; Verbraucher hätten mehr Sicherheit, da sie die Heilpraktiker-Qualifikation besser einschätzen könnten; regionale Willkürmethoden durch einzelne Gesundheitsämter bzw. Amtsärzte/Prüfer wären nicht mehr möglich usw.

Fast zu schön, um wahr zu sein. Denn mit dem „länderübergreifenden Verfahren zur Heilpraktikerüberprüfung“ existiert eine solche einheitliche Zulassung zum Beruf zwar bereits. Problem ist nur, dass nicht alle Länder und Gesundheitsämter dabei mitmachen, was zum Teil zu sehr kuriosen Prüfungsergebnissen führt. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie einzelne Gesundheitsämter anderer Länder nehmen nicht daran teil. Grund genug für Politiker Heinemann, unlängst eine entsprechende kleine Anfrage an seinen Landtag zu stellen, die Erstaunliches ans Licht brachte: „Die Bestehenden-Quote bei den Kenntnisprüfungen reicht von 0 Prozent im März 2010 – also alle durchgefallen – beziehungsweise 9 Prozent im Oktober für Heilpraktiker Psychotherapie in Husum bis zu seit drei Jahren unveränderten 85 Prozent in Eutin“, erklärt Heinemann bzgl. seines Bundeslandes. Nachvollziehbarkeit? Fehlanzeige!

Prüfungsniveau: Nicht überall gleich

Genau diese Nachvollziehbarkeit ist aber Ziel des länderübergreifenden Verfahrens, dessen Rechtsfestigkeit laut Heinemann bereits von vielen Verwaltungsgerichtsurteilen bestätigt wurde. Die schriftliche Überprüfung erfolgt dabei alljährlich im März und Oktober anhand einheitlicher Fragebögen, die vom koordinierenden Gesundheitsamt beim Landratsamt Ansbach (Bayern) herausgegeben werden. Davon muss der Prüfling im Multiple-Choice-Verfahren mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantworten. Bei den meisten anderen Prüfungen, egal ob allgemein-bildende Schulen, Gesellenprüfungen usw., genügen in der Regel 50 Prozent. Im Anschluss daran folgt die mündliche Überprüfung, die ebenfalls bestanden werden muss. Fällt der Prüfling im 2. – mündlichen – Teil durch, muss er die gesamte Prüfung, also auch die schriftliche wiederholen. Das kann er allerdings beliebig oft.

Dass die einheitliche Heilpraktikerprüfung kein Pappenstiel ist, belegt laut Landratsamt Ansbach auch die Tatsache, dass zum Beispiel in Bayern gerade mal ein Drittel der Kandidaten besteht. Auf Grund einheitlicher und verbindlicher Standards wäre sie aber immerhin gleich schwer für alle. Denn wenn es schon keine verbindlichen Ausbildungsstandards gibt, sollten doch zumindest alle Probanden annähernd den gleichen, und somit gleich fairen Prüfungsbedingungen unterliegen.

Ausbildungsform: Vollzeit oder Teilzeit?

Doch wie bereitet man sich eigentlich am besten auf die Überprüfung und die Berufstätigkeit als Heilpraktiker(in) vor? Am wichtigsten dürfte hierbei wohl die Auswahl der individuell geeignetsten Schule sein. Ob man die in Voll- oder Teilzeitform besucht, muss jeder Interessent für sich entscheiden. Denn jeder weiß nun mal selbst am besten, wie gut er lernen kann, welche medizinischen Vorkenntnisse er bereits besitzt usw. Schließlich ist die Zulassung zur Prüfung erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr möglich, weshalb meist schon eine Erstausbildung, ein Studium o.Ä. absolviert wurde, was bei der Selbsteinschätzung hilft.

So dürfte für eine Krankenschwester oder einen Physiotherapeuten mit fundierten einschlägigen Kenntnissen eine Teilzeit-Ausbildung erfolgversprechender erscheinen als für einen Kfz-Mechatroniker oder Bankkaufmann ohne medizinische Vorbildung. Eine kleine Vorstellung von dem, was einen in Ausbildung und Prüfung erwartet, kann man sich schon mal auf der Website www.kreawi.de holen. Dort werden regelmäßig Fragen vergangener schriftlicher und mündlicher amtsärztlicher Überprüfungen veröffentlicht, die auf Gedächtnisprotokollen ehemaliger Prüflinge basieren.

Das Bildungsangebot ist jedenfalls groß, viele Schulen bieten sowohl Voll- als auch Teilzeit-Unterrichtsmodelle an. Etwa Paracelsus: Der mit 52 Schulen zahlenmäßig größte Anbieter offeriert bundesweit entsprechende Ausbildungsgänge für Heilpraktiker und „Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet Psychotherapie“, im Volksmund oft lapidar als „kleiner Heilpraktiker“ bezeichnet. Daneben bildet Paracelsus auch „Tierheilpraktiker“ aus, wobei zu bedenken ist, dass es dafür keine amtliche Überprüfung oder dergleichen gibt.

Die richtige Heilpraktikerschule: Worauf ist zu achten?

Daneben gibt es eine Reihe sehr traditionsreicher Ausbildungsstätten, etwa die 1936 gegründete älteste deutsche Heilpraktikerschule Josef Angerer in München. Anders als bei Paracelsus gibt es hier kein rotierendes Kurssystem, bei dem die Schüler zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahres einsteigen können. Viel mehr gibt es einen festen Lehrplan in Vollzeitsystem und Klassenverbund. In rund 3.000 Unterrichtsstunden werden dabei über einen Zeitraum von 3 Jahren sowohl schulmedizinisch-relevante Inhalte als auch fundierte naturheilkundliche Kenntnisse vermittelt. Die Ausbildung startet jährlich im August, jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien. Die Josef-Angerer-Schule ist eine von acht Verbandsschulen des Berufsverbandes FDH Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V., Bonn (www.heilpraktiker.org).

Eigene Verbandsschulen bietet auch der BDH Bund Deutscher Heilpraktiker e.V., Warendorf. Bei diesen Schulen werden sowohl das Schulungsangebot als auch die Vertragsmodalitäten von einem Verbandsgremium geprüft. Außerdem lassen die Schulen ihre Ausbildungsmaßnahmen regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem BDH von ihren Schülern evaluieren. Die Schulleiter müssen darüber hinaus regelmäßig an Tagungen eines Arbeitskreises teilnehmen, bei denen es um die Qualitätssicherung der Ausbildung und die Sicherung des Berufsstands geht. Nähere Informationen über die derzeit 14 BDH-Schulen usw. gibt es auf der neuen Website www.bdh-schulen.de.

Kleine Schulen nicht zwangsläufig schlechter

In vielen Regionen gibt es außerdem zahlreiche kleinere Heilpraktikerschulen, die zu nennen hier allerdings den Rahmen sprengen würde. Ein Blick ins Internet oder die Gelben Seiten lohnt allemal. Denn diese Schulen müssen nicht schlechter sein als die etablierten, nur weil sie vielleicht nicht die professionellsten Werbematerialien haben etc. Bunte Flyer, topdesignte Websites usw. sollten Interessenten ohnehin nicht überbewerten. Viel wichtiger ist, ob die Schulen, klein oder groß, Interessenten die Möglichkeit bieten, vor Unterschrift eines Ausbildungsvertrages mindestens einmal probeweise am Unterricht teilzunehmen. Bei diesem „Reinschnuppern“ wiederum sollte man sich dann auch wirklich nicht scheuen, aktuelle Schüler nach deren Zufriedenheit mit der Ausbildungsqualität, der Einrichtung der Schule, den Dozenten und dem Lernmaterial usw. zu befragen.

Denn die Unterschiede sind vielfach gravierend. So gibt es in vielen Schulen auch heute noch keine bzw. nur unzureichende Lernskripte, die in der Lage wären, die prüfungsrelevanten Inhalte der Ausbildung gebündelt zu präsentieren. Eine Tatsache, die den Autor dieser Zeilen dazu inspirierte, genau solch eine Lernskriptreihe namens „HEILPRAKTIKER-LERNSKRIPTE“ auf den Markt zu bringen, die zur Ausbildung zahlreicher Schulen passt, vor allem aber zur konkreten Prüfungsvorbereitung taugt (nähere Informationen: www.heilpraktiker-lernskripte.de). Eine Idee, die aus eigener Not heraus geboren wurde.

Also Augen auf bei der Schulauswahl: Denn eine Fehlentscheidung, die einen Wechsel zu einer anderen Schule nach sich zieht, kann gravierende finanzielle Folgen haben. Kostet eine Vollzeit-Ausbildung zum Heilpraktiker doch vielfach deutlich mehr als 10.000 Euro – ggf. zzgl. Verdienstausfall, Literatur, Ausrüstung, Prüfungsgebühren, eventuell weiteren Gebühren für Kurse, die nötig sind, um sich auf bestimmte Diagnose- und Therapiegebieten zu spezialisieren usw.

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