Lasea®
Natürliche Hilfe bei ängstlicher Unruhe
Lasea® ist ein besonderes pflanzliches Präparat, das Ihnen helfen kann, die Symptome und Folgen von ängstlicher Unruhe in den Griff zu bekommen. Lasea® ist nicht verschreibungspflichtig und braucht nur einmal täglich eingenommen zu werden.
Welchen Wirkstoff enthält Lasea®?
Lasea® enthält ein für Unruhezustände und Angstgefühle patentiertes Öl aus einer besonderen Lavendelart (schmalblättriger Arzneilavendel, lat. Lavandula angustifolia).
Wie Lasea® Ihnen helfen kann
Die einzigartigen Inhaltsstoffe von Lasea® ermöglichen, dass wichtige Botenstoffe der Reizverarbeitung im Nervensystem wieder ins Gleichgewicht kommen. So können die um Ihre Sorgen kreisenden Gedanken beendet werden und Ihre ständige Anspannung kann gelöst werden. Im Gegensatz zu Schlafmitteln oder Beruhigungsmitteln macht Lasea® weder abhängig noch tagsüber müde.
Die Vorteile von Lasea® auf einen Blick:
- Die Alltagsängste nehmen ab
- Entspannung ist wieder möglich
- Innere Unruhe und Nervosität gehen zurück
- Die Schlafqualität wird verbessert
- Die Leistungsfähigkeit wird gesteigert
Hersteller: Spitzner Arzneimittel
Patienteninformation des Herstellers
Lasea® 80 mg/Weichkapsel. Für Erwachsene ab 18 Jahren. Wirkstoff: Lavendelöl. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Unruhezuständen bei ängstlicher Verstimmung. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Spitzner Arzneimittel - Ettlingen
Wirkstoff: Lavendelöl
80 mg/Weichkapsel
Lasea® kann zur Behandlung von Unruhezuständen bei ängstlicher Verstimmung mit Symptomen wie innerer Anspannung, kreisenden Gedanken und daraus resultierenden Schlafstörungen bei erwachsenen Patienten (ab 18 Jahren) angewendet werden.
Angststörungen bei Kindern und Jugendlichen gehören in die Hand spezialisierter Ärzte und sollten deshalb nicht in der Selbstmedikation mit Lasea® behandelt werden.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker
Bitte beachten Sie:
Patienten mit stark ausgeprägten Angststörungen, die bereits mit verschreibungspflichtigen, chemisch-synthetischen Wirkstoffen behandelt werden, sollten die verordnete Therapie nicht ohne Rücksprache mit ihrem Arzt ändern oder Medikamente absetzen.


