Tarnen und Täuschen: Wie bei Lebensmittel-Zusatzstoffen getrickst wird
Verbrauchertäuschung
Eigentlich sollte die Kennzeichnung eines Lebensmittels eindeutig sein. Doch was "Ohne..." bei vielen Produkten tatsächlich bedeutet.
Von: Dr. Andrea Flemmer
Vorsicht "Zuckerfrei"!
Eigentlich sollte die Kennzeichnung eines Lebensmittels so sein, wie ein Pass für uns. Findet man im Ausweis einen falschen Namen, ein fremdes Foto oder - völlig abstrus (!) - einen erschlichenen Titel – beim Menschen wäre das Urkundenfälschung. Bei Lebensmitteln nennt man das Verbrauchertäuschung. Aber sehen wir uns doch einige der Tricks der Industrie an, die wirklich fragwürdig sind: Viele industriell verarbeiteten Lebensmittel enthalten aus technischen oder geschmacklichen Gründen Zucker. So mancher Eulenspiegel deklariert das jeweilige Nahrungsmittel dennoch mit „ohne Zucker“, oder auch „zuckerfrei“ bzw. „kristallzuckerfrei“. Doch Vorsicht! Das bedeutet nur „ohne Haushaltszucker“, also Saccharose. So bezeichnet man unseren üblichen weißen Zucker, den wir normalerweise im Haushalt zu Hause verwenden und für etwa einen Euro das Kilogramm kaufen können.
Es fängt schon damit an, dass Saccharose auch als Sucrose, Invertzucker, Raffinadezucker oder raffinierter Zucker bezeichnet wird. Aber anstelle von Saccharose kann das „zuckerfreie“ Lebensmittel durchaus Traubenzucker (Glukose), Fruchtzucker (Fruktose), Glukosesirup, Invertzucker, Maltodextrin, Malzextrakt (= Malzsirup), Malzzucker (= Maltose) und Milchzucker enthalten! Selbst Honig – also nahezu reinen Zucker – kann man evtl. dort finden und auf der Verpackung steht „ohne Zucker“. Und nicht nur das: bei manchen Lebensmitteln ist Zucker enthalten, ohne dass man eigentlich auf die Idee kommt, so z. B. In Tomatenketchup oder Konservengemüse.
Alle diese Zucker werden wie normaler Zucker verdaut, treiben den Insulinspiegel in die Höhe und enthalten ähnlich viele Kalorien wie der übliche Haushaltszucker.
Fazit: „Zuckerfrei“ bedeutet nicht wirklich „ohne Zucker“!
"Glutenfrei" bedeutet nicht „vollständig ohne Gluten“
Der Begriff "glutenfrei" (im Weizen heißt das entsprechende Klebereiweiß „Gliadin“) ist zwar gesetzlich definiert. Dennoch dürfen kleine Mengen davon zum Beispiel aus technologischen Gründen, noch im Produkt enthalten sein. Die Voraussetzung ist, dass die Mengen gesundheitlich unbedenklich sind und die Verbraucher nicht in die Irre führen. Letzteres ist jedoch schwierig zu beurteilen. Als "glutenfrei" angepriesene Lebensmittel dürfen nämlich noch ein wenig Gluten enthalten. Für Menschen mit der Krankheit Zöliakie (0,1 bis ein Prozent der Bevölkerung) kann das bedeuten, dass sie empfindlich auf diese Lebensmittel reagieren. Der Grund ist, dass diese Personengruppe bereits bei einer geringen Schwelle von 20 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel reagiert. Die vollständige Entfernung von Gluten aus glutenhaltigem Getreide ist mit erheblichem technischem Aufwand verbunden. Deshalb bleibt die Herstellung vollständig glutenfreier Lebensmittel schwierig und der geringe Gehalt darin erlaubt.
Viel Gluten enthalten Weizen, Dinkel, Roggen, Kamut, Emmer, Einkorn und Hartweizen. Hafer und Gerste enthalten wesentlich niedrigere Anteile.
Getreidearten wie Teff, Hirse, Mais, Reis sowie Pseudogetreide wie Quinoa, Amarant und Buchweizen sind glutenfrei. Gluten bzw. Gliadin bildet den Hauptbestandteil für Seitan, einen auch als sogenanntes „Weizenfleisch“ angebotenen Fleisch-Ersatz. Dagegen ist die Werbung bei Fleisch mit „glutenfrei“ schon nahezu lächerlich, denn Fleisch enthält nun einmal ganz natürlich kein Gluten.
Fazit: „Glutenfrei“ bedeutet also nicht: vollständig ohne Gluten. Verträgt man auch keine geringen Glutenmengen, bleibt nur die Verwendung unverarbeiteter Produkte.
Ohne Geschmacksverstärker, Aromen und Farbstoffe – wirklich?
Heutzutage wollen viele Verbraucher natürliche Produkte. Diesem Trend kommt die Industrie durch sogenannte "Clean Label" – also ein sogenanntes „sauberes Etikett“ entgegen. Dann hat man die Natur wenigstens auf dem Etikett, denn im Produkt ist oft wenig davon vorhanden. Nehmen wir das Beispiel Geschmacksverstärker, Aromen und Farbstoffe. Es hat sich hoffentlich herumgesprochen, dass damit verhindert werden soll, dass das Produkt nach nichts schmeckt, da die geschmacksgebenden Inhaltsstoffe kaum enthalten sind.
Die Verbraucherzentralen untersuchten 151 Etiketten von Lebensmitteln aus 12 Produktgruppen: von Tütensuppen und Tiefkühlpizzen über Milcherzeugnisse und Knabbersnacks bis hin zu Erfrischungsgetränken. Auf all diesen Produkten stand, dass sie auf bestimmte Zusatzstoffe oder Aromen verzichtet haben. Als man jedoch genauer hinsah, fand man heraus, dass Produkte mit entsprechender Auslobung nicht unbedingt besser dastehen als Lebensmittel ohne die entsprechenden Hinweise. Der Trick war, dass oft unverdächtig scheinende Stoffe mit vergleichbarer Wirkung als deklarationsfreundliche Alternativen eingesetzt wurden. Bei 92 Prozent der Produkte, die angeblich "ohne Geschmacksverstärker" auskommen, wurden andere geschmacksverstärkende Zutaten wie zum Beispiel Hefeextrakt verwendet, die allerdings nicht als solche gekennzeichnet werden müssen. Auch Würze, Sojasoße und Maisproteinhydrolysat verstärken den Geschmack.
62 Prozent hatten die Bezeichnung "ohne Farbstoffe" oder "ohne künstliche Farbstoffe" auf der Verpackung. Künstliche Farbstoffe fanden sich zwar nicht, jedoch enthielten die Produkte Zutaten wie Karottenkonzentrat, Rote-Bete-Saft, Kürbiskonzentrat, schwarze Johannisbeere, schwarze Karotte, Spinat oder das Algenkonzentrat Spirulina zur Farbgebung - also färbende Lebensmittel. Hingewiesen wurde darauf nur bei knapp der Hälfte der Produkte, die laut Werbung auf Farbstoffe verzichteten. Konzentrate oder Pulver aus Obst und Gemüse gelten als färbende Lebensmittel. Damit sind sie eine „Zutat“, aber kein Farbstoff im Sinne der Zusatzstoffzulassungsverordnung. Sie müssen somit nicht mit E-Nummern gekennzeichnet werden. Auf diese Weise kann ein derart optisch geschöntes Lebensmittel mehr Qualität vortäuschen. So meint man zum Beispiel bei Rote-Bete-Saft im Kirschjoghurt einen höheren Kirschanteil vorzufinden als es der Realität entspricht. Auch bei Tomatensuppe kann der Rotfärbung mit Rote-Bete-Pulver nachgeholfen werden.
Bei den Aromen war es ähnlich: 71 Prozent der Produkte, die mit der Aussage "ohne künstliche Aromastoffe" warben, enthielten andere, z. B. Sogenannt natürliche Aromen.
Manche Anbieter bewerben ihren Verzicht auf bestimmte Zusatzstoffe mit dem Zusatz "laut Gesetz". Dies bedeutet nur, dass der betreffende Zusatzstoff bei dieser Lebensmittelgruppe ohnehin nicht eingesetzt werden darf. Andere Lebensmittel, die das nicht auf der Verpackung stehen haben, dürfen diesen Stoff daher auch nicht enthalten.
Fazit: bei der Bezeichnung „Ohne Geschmacksverstärker, Aromen und Farbstoffe“ besser zweimal hinsehen, ob das wirklich stimmt.
"Laktosefrei" - für Gesunde überflüssig
Beim Einkaufen entdeckt man immer mehr Produkte mit dem Hinweis „laktosefrei“. Ist man „laktoseintolerant“, das heißt, man verträgt keinen Milchzucker, sind derartige Lebensmittel wirklich hilfreich, um sich laktosefrei zu ernähren, sogar mit Milch und ihren Produkten. Für Gesunde sind laktosefreie Lebensmittel allerdings überflüssig. In dem kritischen Verbraucherportal „Foodwatch“ kann man es nachlesen: „Diese (meist deutlich teureren!) Spezialprodukte sind nicht – wie einige Verbraucher meinen – generell gesünder. Vielmehr schränken Verbraucher, die nicht unter Laktose-Intoleranz leiden, damit eher die Auswahl unnötig ein und geben mehr Geld aus.“
Leider werden auch Lebensmittel als „laktosefrei“ beworben, die ohnehin von Natur aus sehr wenig Milchzucker enthalten und normalerweise bedenkenlos verzehrt werden können. Auf der anderen Seite werden laktosefreien Lebensmitteln im Rahmen der Zubereitung Milchzucker beigefügt. Das betrifft zum Beispiel Fleisch- und Wurstzubereitungen. In diesen Fällen hilft ein Blick auf die Zutatenliste.
Alle Betroffenen sollten wissen, bei welcher Menge Laktose sie Beschwerden bekommen. Nur selten reagiert man bereits bei sehr geringen Laktosemengen (unter 3 Gramm). In diesem Fall kann man Lebensmittel mit geringen Milchzuckermengen und in kleiner Menge meist ohne Beschwerden vertragen. Probleme treten oft erst bei Laktosemengen von über 10 Gramm auf (s. Tabelle).
Lebensmittel |
g Laktose in 100g |
Über 10 g Laktose in 100 g | |
Trockenmolke | 65,9 |
Trockenbuttermilch | 42,1 |
Milchpulver | 38,1 |
Unter 10 g Laktose in 100 g | |
Kondensmilch (4-10% Fett) | 9,3 |
Muttermilch | 7 |
Stutenmilch | 6,2 |
Kuhmilch | 4,7 |
Molke | 4,7 |
Schafmilch | 4,7 |
Milchmixgetränke (von Banane – Vanille) | 4,4 – 5,4 |
Ziegenmilch | 4,2 |
Magerquark | 4,1 |
Buttermilch | 4,0 |
Kaffeesahne (10 - 15 % Fett) | 3,8 - 4,1 |
Ab 3 g Laktose in 100 g | |
Dickmilch | 3,7 - 5,3 |
Joghurt | 3,7 – 5,6 |
Buttermilch | 3,5 – 4,0 |
Kefir | 3,5 – 6,0 |
Schlagsahne (mind. 30 % Fett) | 3,3 |
Desserts, Fertigprodukte wie Pudding, Milchreis | 3,3 – 6,3 |
Kochkäse (0-45% Fett i. Tr.) | 3,2 - 3,9 |
Schichtkäse | 3,2 – 3,8 |
Frucht-Dickmilch | 3,2 - 4,4 |
Fruchtjoghurt | 3 – 6,0 |
Schichtkäse (10-50 % Fett i.Tr.) | 2,9 – 3,8 |
Schmelzkäse (10-70% Fett i.Tr.) | 2,8 – 6,3 |
Hüttenkäse | 2, 6 - 3,3 |
Creme fraiche, Creme double | 2,0 – 2,6 |
Frischkäsezubereitungen (10 – 70 % Fett i. Tr.) | 2,0 – 3,8 |
Molke, Molkegetränke | 2,0 – 5,2 |
Quark (10 – 70 % Fett i.Tr.) | 2,0 - 3,8 |
Frischkäse und -zubereitungen (10-70% Fett i.Tr.) | 2,0 – 4,0 |
Sahneeis | 1,9 – 6,9 |
Unter 1 g Laktose in 100 g | |
Briekäse | 0,97 |
Butter | 0,6 |
Fetakäse | 0,5 |
Chesterkäse | 0,3 |
Parmesan | 0,01 |
Butterschmalz | 0 |
Hart-, Schnitt- und Weichkäse | Üblicherweise laktosefrei bzw. geringe Mengen: unter 1 g/100 g |
Um die vertragene Menge festzustellen, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder eine/n Ernährungsberater/in. Sie werden mit Ihnen nach einer milchzuckerfreien Diät vorsichtig austesten, welche Mengen an Milchzucker Sie vertragen.
Fazit: „Laktosefrei“ ist nur für laktose-intolerante Personen wichtig, für alle anderen sind derartige Produkte weder gesünder noch notwendig.
Verkehrsbezeichnungen helfen in der Regel nicht wirklich
Da liest man auf der Verpackung: Alaska Seelachs, aber es muss überhaupt kein Lachs enthalten sein. Es genügt der sehr viel billigere Pollakfisch. In Zitronenlimonade muss kein Zitronensaft enthalten sein und ein Kirschfrüchtetee muss auch keine Kirschen/Sauerkirschen enthalten – auch keine getrockneten. Das bedeutet, dass die Bezeichnung, die auf dem Lebensmittel zu finden ist, sehr oft nicht weiterhilft.
Am meisten stört die Verbraucher, wenn ein Produkt auf der Verpackung abgebildet ist, das entweder gar nicht oder nur zu einem geringen Teil enthalten ist. Ein Beispiel: Obst oder Gemüse ist abgebildet, enthalten sind aber nur Aromen, von denen man die Herkunft in der Regel nicht kennt.
Vanille oder Vanillin – 2 Buchstaben verschleiern das Kunstprodukt!
Echte Vanille ist teuer. Warum also nicht mit künstlicher Vanille – dem Vanillin – aufpeppen? Dem Verbraucher wird mit einem Bild einer oder gleich mehrerer Vanilleschoten auf der Verpackung vorgegaukelt, dass das Produkt echte Vanille enthält. Das kann schon sein, jedoch der Löwenanteil ist oft Vanillin! Als typisches Beispiel mag eine Eispackung gelten: Vanilleeis steht drauf und das Bild von Vanilleschoten prangt obenauf. Da sollte das Eis auch tatsächlich Vanille enthalten. Doch Fehlanzeige! Bei der Untersuchung der Stiftung Warentest deckten die Spürnasen bei 8 von 22 Produkten Vanille-Fälschungen auf, unter anderem mit künstlichem Vanillin. Das Urteil war: mangelhaft für Aroma, Deklaration und Gesamturteil.
Fazit: Man muss schon sehr genau hinsehen, damit einem nicht Vanillin für Vanille vorgegaukelt wird!
Die Stiftung Warentest entlarvt diese und andere Verstöße in fast jedem Test. Damit man mal sieht, wie häufig so eine Verbrauchertäuschung vorkommt, hat sie die Urteile für die Lebensmittelkennzeichnung von 30 Tests der Jahre 2008 bis 2010 ausgewertet. Das Ergebnis: 205 der 749 Produkte im Test waren nur ausreichend oder sogar mangelhaft deklariert. Nur wenige – nämlich ein Prozent (!!!) - erhielten ein „sehr gut“, meist natürliche Mineralwässer. Die Kritik der Verbraucherschützer führt dann oft dazu, dass Anbieter ihre Produkte verbessern und manchmal griff sogar die amtliche Lebensmittelkontrolle ein – zu Gunsten der Verbraucher.
Sie brauchen sich diesen alltäglichen Betrug aber nicht gefallen zu lassen!
Es gibt ein Internetportal: „www.lebensmittelklarheit.de“. Dort kann man die gefälschten Produkte sehen und sich beschweren, wenn man sich von diesen und weiteren Produkten getäuscht fühlt. Das funktioniert auch recht gut. Bei 170 Produkten, die auf dieser Website kritisiert wurden, hat dies geklappt. Tatsächlich haben die Hersteller Beschriftung oder Design einer Verpackung verändert.
Neue gesetzliche Regelungen
In den Nachrichten und auch sonst hörte man von neuen gesetzlichen Regelungen, die es dem Verbraucher leichter machen sollen, sich vor unlauteren Regelungen zu schützen. Sehen wir uns diese Änderungen doch einmal genauer an:
- Ab April 2015 gilt eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für vorverpacktes, frisches Fleisch der Tierarten Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege. Dann muss bei diesen Tierarten der Ort der Aufzucht und der Schlachtung angegeben sein.
- Seit dem 13. Dezember 2014 müssen auch für unverpackte, sogenannte lose Ware die Allergene angegeben werden. Das bedeutet, dass auch beim Bäcker und Metzger sowie im Restaurant auf allergene Zutaten in Lebensmitteln (u. a. glutenhaltiges Getreide, Milch, Erdnüsse, Soja, Ei, Fisch) hingewiesen werden muss – zumindest auch in schriftlicher Form. Das heißt: auf Verlangen müssen Sie die schriftlichen Dokumentationen einsehen dürfen.
- Ein Problem ist nach wie vor das Kleingedruckte auf den Lebensmittelverpackungen. Dafür hat die EU-Kommission gut lesbare, drei Millimeter große Buchstaben gefordert. 1,2 mm hat die Wirtschaftslobby schließlich durchgesetzt.
Die vorher dargestellten Sachverhalte haben sich leider nicht geändert.
Autorin: Dr. Andrea Flemmer