Gesprächstherapie
Selbstheilung durch Gesprächstherapie
Durch das offene Gespräch mit dem Therapeuten findet der Patient Schritt für Schritt die Lösung für seine Probleme selbst.
Von: PhytoDoc-Redaktion
Der Patient als Experte in eigener Sache
Vater der Gesprächstherapie ist der amerikanische Psychologe Carl R. Rogers (1902-1987). Er hat sich zeitlebens dafür interessiert, wodurch sich eine hilfreiche Beziehung in Therapie und Beratung auszeichnet. Für ihn ist die Haltung des Therapeuten zum Klienten ein wesentliches Element der Therapie. In seiner Gesprächstherapie stellt er sich ganz auf den Klienten ein, der „Experte in eigener Sache“ ist. Der Patient ist in dieser therapeutischen Beziehung „gleichberechtigt”.
Welche Krankheiten werden mit Gesprächstherapie behandelt?
- Angststörungen
- psychosomatische Störungen
- Belastungsstörungen
- Störung von Stimmung und Antrieb (affektive Störung)
- Depressionen, Niedergeschlagenheit, Unausgeglichenheit
- Arbeits- und Leistungsstörungen, Blockaden
- Beziehungsprobleme, sexuelle Störungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Psychoneurosen
- Selbstwertprobleme
- sozialer Rückzug, Einsamkeit, Kontakthemmung
Erkrankungen, bei denen Gesprächstherapie helfen kann
Behandlungsprinzip
SelbstheilungIm Wesentlichen bemüht sich der Therapeut in der Gesprächstherapie, Bedingungen zu schaffen, unter denen der Klient den Schritt zur Lösung seiner Probleme selbst gehen kann. Der Therapeut nimmt sich also zurück, er manipuliert und führt nicht, macht keine Ratschläge und Bewertungen. Er begleitet mit aktivem Zuhören, Aufrichtigkeit, Wertschätzung und Empathie und vertraut auf die Entwicklungsprozesse des Klienten und dessen natürliches Streben nach Entfaltung und seelischer Gesundheit.
Wie wirksam ist die Methode?
In Deutschland gehört die Gesprächstherapie zu den vom Wissenschaftlichen Beirat anerkannten Verfahren.
Kosten/Erstattung
Die gesetzlichen Krankenkassen sind derzeit nicht verpflichtet, Gesprächstherapien zu bezahlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hält die Gesprächstherapie nur bei Depressionen für ein geeignetes Behandlungsverfahren. Über die Krankenversicherung kann nur eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie abgerechnet werden.
Quellen/Weitere Informationen
Literatur
- Psychiatrienetz, Gesprächstherapie, Homepage, Stand November 2009
- Ärzte Zeitung, Gesprächspsychotherapie - Kasse zahlt nur im Einzelfall, Urteile des Bundessozialgerichts, Stand November 04.11.2009
- Tschuschke, V.: Stellungnahme im Auftrag des Berufsverbandes Psychologischer PsychotherapeutInnen (BDP) zur Wirksamkeit der Klientenzentrierten Psychotherapie (Gesprächspsychotherapie), Homepage, Stand Juni 2005
- Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie, Gutachten zum Nachantrag zur Gesprächspsychotherapie; Homepage, Stand November 2009