Voraussetzung für die Erzeugung von Ultraschall ist ein schwingender Körper, der diese Schwingung auf die Luft übertragen kann. Der Schwingungskristall wurde 1881 durch die Gebrüder Curie entdeckt. Zwischen zwei elektrisch geladenen Platten (Kondensator) zieht sich ein Schwingquarz bei Stromstößen zusammen, wodurch die Luft ins Schwingen gerät. Das Phänomen wurde unter der Bezeichnung „reziproker piezoelektrische Effekt“ bekannt.
Ultraschall war die Voraussetzung für die Erfindung des Echolots (1912). Damit kann man sich unter Wasser recht gut orientieren. Der Mensch hat also das Prinzip der Fledermaus neu erfunden. Bis der Ultraschall in der Medizin nutzbar war, dauerte es aber noch eine Weile. Erste Versuche gab es 1939 durch Pohlmann. Er hatte ein erstes praktisches Ultraschallgerät konstruiert. Der österreichische Neurologie K. Th. Dussik hat zusammen mit seinem Bruder das Verfahren weiter entwickelt. Man begann damit körperliche Strukturen wie etwa Gehirngewebe oder Gallenstein darzustellen. Auch in der Materialprüfung machte der Ultraschall Karriere (seit 1929). Schall macht für das Auge undurchsichtige Strukturen durchsichtig. Werkstücke können geprüft werden, ohne sie auseinander zu nehmen oder zu zerstören.