Nebenwirkungen und Gegenanzeigen
Nebenwirkungen
Die Haut absorbiert wenig Schall, so dass man auch keine Wärmewirkung registriert. Ganz anders ist die Eigenschaft der Knochenhaut, die sich dadurch stark erwärmt. Bei falscher Anwendung der Ultraschalltherapie kann es dort zu Verbrennungen kommen. Auftretende Knochenschmerzen zeigen eine Überdosierung an.
Ultraschall ist eine intensive Energieform. Sie kann Zellschäden, DNA-Schäden sowie Gewebereizungen, Rötungen, Schwellungen auslösen und zu Blutungen führen. Es treten gelegentlich Nervosität oder Müdigkeit auf, unter Umständen Appetitlosigkeit und Verdauungsbeschwerden.
Der Therapeut sollte sich vor und nach jeder Therapie nach dem Befinden des Patienten erkundigen. Bei unsachgemäßer Durchführung einer Ultraschallbehandlung zur Fettreduktion bilden sich Blutergüsse, Dellen und Narben. Es können Durchblutungsstörungen, Entzündungen und Taubheitsgefühle auftreten.
Gegenanzeigen
Vorsicht bei Schäden
Wenn Gewebe bereits stark geschädigt sind (z.B. nach Strahlentherapie) oder bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen (Hämophilie, gerinnungshemmende Medikamente) und Gefäßerkrankungen (Krampfadern, frische Thrombosen, Venenentzündung, koronare Herzerkrankungen), ist die Ultraschalltherapie nur von erfahrenen Therapeuten anzuwenden. Thromben lösen sich mitunter, wandern und können zu einer Embolie führen. Wenn die Durchblutung gestört, ist droht eine Überhitzung des Gewebes. Bei Taubheitsgefühlen und verminderter Sensibilität darf nur sehr vorsichtig therapiert werden, da die Patienten keine Warnschmerzen empfinden.
Auch bei verletzungsbedingter Schädigung der Blutgefäße führt eine Ultraschallbehandlung zu weiteren inneren Blutungen. Daher muss zwischen Unfall und Behandlung ein ausreichend großer Zeitraum liegen.
Nicht angewendet werden darf die Ultraschalltherapie bei Erkrankungen des Rückenmarks oder bei Schädigung des Wirbelkanals (z.B. nach Operationen mit Entfernung von Teilen der Wirbelkörper: Laminektomie).
Behandlungen in der Herzgegend sollen insbesondere bei vorliegender Koronarsklerose unterbleiben.
Hochakute Zustände ungeeignet
Nicht behandelt werden dürfen außerdem akut fiebrige Erkrankungen und Tumore mit Metastasen. Bei Gelenkersatz ist Vorsicht geboten.
Akute Gelenkerkrankungen, bei denen das Gelenk überwärmt ist, sind in vielen Fällen von der Behandlung auszunehmen. Hier muss auf das Abklingen des akuten Schubs gewartet werden.
Auch eine Behandlung von Arthritis ist nicht unumstritten. Eine zu starke Überwärmung schädigt unter Umständen mehr als sie nutzt. Fasern des ohnehin geschädigten Knorpels nehmen Schaden und werden in den danach einsetzenden Reparaturprozessen durch minderwertige Strukturen ersetzt, so dass am Ende die zerstörenden Vorgänge überwiegen könnten.
Sensible Organe
Leber, Niere, Milz und Drüsen, Hoden und Eierstöcke, Augäpfel oder Gehirn werden nicht behandelt. Auch die Knochen (Wachstumsfuge) von Jugendlichen sind nicht Ziel der Anwendung.
Wechselwirkungen
Ultraschallbehandlungen können zu einer Senkung des Blutzuckerspiegels führen. Dies ist bei Diabetikern zu beachten.